Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG.
Gefördert werden Weiterbildungen, die auf einen höherqualifizierenden beruflichen Abschluss vorbereiten. Dazu gehören beispielsweise Fortbildungsabschlüsse wie Meister*in, Fachwirt*in, Techniker*in, Betriebswirt*in oder Erzieher*in sowie zahlreiche vergleichbare Qualifikationen.
Das Aufstiegs-BAföG ist dabei nicht auf das Handwerk beschränkt. Insgesamt können Fortbildungen zu mehr als 700 beruflichen Fortbildungsabschlüssen unterstützt werden.
Ein weiterer Vorteil: Für das Aufstiegs-BAföG gibt es keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist vielmehr, ob du und die gewünschte Weiterbildung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Aufstiegs-BAföG: Voraussetzungen im Überblick
Ob du Aufstiegs-BAföG erhalten kannst, hängt sowohl von deinem angestrebten Abschluss als auch von der Weiterbildung selbst ab.
Grundsätzlich kann eine Förderung infrage kommen, wenn:
- du eine berufliche Aufstiegsfortbildung mit einem anerkannten Fortbildungsabschluss anstrebst,
- die Weiterbildung gezielt auf die entsprechende Prüfung vorbereitet,
- du die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen für die angestrebte Prüfung erfüllst,
- die Weiterbildung die gesetzlichen Anforderungen an Dauer und Unterricht erfüllt.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Je nach Fortbildungsziel kann beispielsweise auch einschlägige Berufserfahrung für die Prüfungszulassung relevant sein.
Auch mit einem Bachelorabschluss kann eine Förderung grundsätzlich möglich sein. Wer bereits über einen Masterabschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss verfügt, kann dagegen in der Regel kein Aufstiegs-BAföG mehr erhalten.
💡 Gut zu wissen: Es gibt keine Altersgrenze für das Aufstiegs-BAföG.
Welche Weiterbildungen werden mit Aufstiegs-BAföG gefördert?
Nicht jede Weiterbildung kann mit BAföG gefördert werden. Das Aufstiegs-BAföG richtet sich speziell an sogenannte berufliche Aufstiegsfortbildungen.
Dazu gehören beispielsweise Qualifizierungen, die auf folgende oder vergleichbare Abschlüsse vorbereiten:
- Meister*in
- Fachwirt*in
- Fachkaufmann/-frau
- Techniker*in
- Betriebswirt*in
- Erzieher*in
- Geprüfte*r Berufsspezialist*in
- Bachelor Professional
- Master Professional
Die Fortbildung muss grundsätzlich auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Abschluss vorbereiten.
Auch die Dauer spielt eine Rolle. Förderfähige Maßnahmen umfassen grundsätzlich mindestens 400 Unterrichtsstunden. Für bestimmte Fortbildungsabschlüsse der ersten Fortbildungsstufe können bei Teilzeitmaßnahmen abweichende Regelungen gelten.
Sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitfortbildungen können gefördert werden.
💡 Wichtig: Ein IHK-Zertifikatskurs ist nicht automatisch eine Aufstiegsfortbildung im Sinne des AFBG. Entscheidend ist immer der konkrete Abschluss und die zugrunde liegende Prüfungsregelung.
Wie hoch ist die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG?
Die Förderung besteht aus verschiedenen Bausteinen. Welche Leistungen du erhältst, hängt unter anderem davon ab, welche Kosten entstehen und ob du die Weiterbildung in Vollzeit oder Teilzeit absolvierst.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können derzeit insgesamt bis zu 15.000 Euro berücksichtigt werden.
Davon werden:
- 50 Prozent als Zuschuss gewährt, den du nicht zurückzahlen musst,
- für die verbleibenden 50 Prozent kannst du ein zinsgünstiges Darlehen der KfW erhalten.
Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erfolgt unabhängig von deinem Einkommen und Vermögen.
Beitrag zum Lebensunterhalt bei Vollzeit
Absolvierst du deine Aufstiegsfortbildung in Vollzeit, kannst du zusätzlich einen Beitrag zu deinem Lebensunterhalt erhalten.
Dieser hängt von deinem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls vom Einkommen deiner Ehe- oder Lebenspartner*in ab. Der Unterhaltsbeitrag wird vollständig als Zuschuss gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Für Alleinstehende sind derzeit bis zu 1.019 Euro monatlich möglich. Je nach Familien- und Lebenssituation können weitere Beträge hinzukommen.
Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen außerdem einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.
Aufstiegs-BAföG: Rückzahlung einfach erklärt
Beim Thema Aufstiegs-BAföG und Rückzahlung ist wichtig, zwischen Zuschuss und Darlehen zu unterscheiden.
Den Zuschuss musst du grundsätzlich nicht zurückzahlen.
Für den Teil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, der über ein KfW-Darlehen finanziert wird, gelten besondere Rückzahlungsbedingungen.
Bestehst du deine Fortbildungsprüfung erfolgreich, werden dir auf Antrag 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Ein Beispiel:
Betragen deine förderfähigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren 10.000 Euro, können 5.000 Euro als Zuschuss gewährt werden. Für die übrigen 5.000 Euro kannst du ein KfW-Darlehen nutzen.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung können davon auf Antrag weitere 2.500 Euro erlassen werden. In diesem Beispiel müsstest du damit nur noch 2.500 Euro des ursprünglichen Darlehens zurückzahlen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei einer anschließenden Existenzgründung sogar ein vollständiger Erlass des noch bestehenden Darlehens möglich sein.
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BAföG für Weiterbildung oder Umschulung – was ist der Unterschied?
Wer nach einer finanziellen Unterstützung für eine berufliche Qualifizierung sucht, stößt häufig auf Begriffe wie BAföG für Weiterbildung oder BAföG für Umschulung. Dabei handelt es sich jedoch um unterschiedliche Förderwege.
Das Aufstiegs-BAföG ist speziell für berufliche Aufstiegsfortbildungen vorgesehen, die zu einem höherqualifizierenden beruflichen Abschluss führen.
Eine klassische Umschulung mit dem Ziel, einen neuen Ausbildungsberuf zu erlernen und einen entsprechenden Berufsabschluss zu erwerben, wird dagegen in der Regel nicht über das Aufstiegs-BAföG gefördert.
Für eine Umschulung kommen je nach persönlicher Situation andere Fördermöglichkeiten infrage – beispielsweise ein Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit.
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