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Online-Pflichtfortbildung 
für Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI – Aktivierung und 
Beschäftigung im Betreuungsalltag

Mit der Weiterbildung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI bereitest du dich im virtuellen Präsenzunterricht praxisnah auf die Betreuung und Aktivierung unterstützungsbedürftiger Menschen vor. Du lernst, Beschäftigungsangebote zu gestalten und Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen einfühlsam zu begleiten. Ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum ergänzt die Weiterbildung.

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Betreuungskraft aktiviert einen älteren Mann mit einem Ball
Termin:14.04.–15.04.2027, 10.08.–11.08.2027, 07.12.–08.12.2027
Dauer:2 Tage in Vollzeit
Bildungsart:Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI
Lernformat:Virtueller Präsenzunterricht
Kosten:149,00 €
Abschluss:Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe:Betreuungskräfte, die ihre jährliche Pflichtfortbildung absolvieren möchten
Finanzierung:Selbstzahlende, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Kursbeschreibung Betreuungskräfte nach
§ 53b SGB XI – Aktivierung und Beschäftigung im Betreuungsalltag

Aktivierung und Beschäftigung sind wichtige Bestandteile einer bedürfnisorientierten Betreuung. Sie können dazu beitragen, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten, soziale Teilhabe zu fördern und die Lebensqualität betreuungsbedürftiger Menschen zu stärken.

In dieser Pflichtfortbildung beschäftigst du dich damit, wie du Bedürfnisse und Ressourcen erkennst und daraus geeignete Aktivierungs- und Beschäftigungsangebote entwickelst. Du lernst, Angebote gezielt zu planen, durchzuführen und an die individuellen Möglichkeiten der betreuten Menschen anzupassen.

Der Unterricht findet im virtuellen Präsenzunterricht statt. Praxisorientierte Übungen, die Begleitung durch erfahrene Dozierende sowie der Austausch zu beruflichen Erfahrungen unterstützen dich dabei, das Gelernte in deinen Betreuungsalltag zu übertragen.

Du möchtest die wichtigsten Informationen zur Pflichtfortbildung kompakt zusammengefasst? Dann lade dir unseren Flyer zur Aktivierung und Beschäftigung im Betreuungsalltag herunter.

Flyer Aktivierung & Beschäftigung herunterladen 

Felix Stötzel

Bildungsmanager Qualitätssicherung & Produktentwicklung

Inhalte und Rahmenbedingungen der Pflichtfortbildung

  • Bedeutung von Aktivierung für die Lebensqualität
  • Bedürfnisse und Ressourcen von betreuungsbedürftigen Menschen erkennen
  • Beschäftigungsangebote auswählen und anpassen
  • Aktivierungsangebote planen und durchführen
  • Kommunikation während der Aktivierung gezielt einsetzen
  • Flexibel auf Situationen reagieren
  • Strategien für Situationen entwickeln

Die Fortbildung verbindet fachliche Grundlagen mit konkreten Situationen aus deinem Berufsalltag. Im virtuellen Präsenzunterricht kannst du dich direkt mit den Dozierenden und anderen Teilnehmenden austauschen.

  • virtueller Präsenzunterricht mit Dozierenden
  • praxisorientierte Übungen mit Begleitung durch Dozierende
  • Reflexion und Austausch zu beruflichen Erfahrungen

Du vertiefst deine Kompetenzen in der Aktivierung und Beschäftigung von betreuungsbedürftigen Menschen. Dabei lernst du, Angebote gezielt zu planen, durchzuführen und an individuelle Bedürfnisse anzupassen, um Lebensqualität und Teilhabe zu fördern.

Die Pflichtfortbildung richtet sich an Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI, die ihre Kenntnisse aktualisieren und vertiefen und ihre jährliche Pflichtfortbildung absolvieren möchten.

Sie eignet sich insbesondere für Betreuungskräfte in der Seniorenbetreuung und Alltagsbegleitung.

Häufige Fragen zur Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte – Aktivierung & Beschäftigung

Die Fortbildung richtet sich an bereits qualifizierte Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI, die ihre jährliche Pflichtfortbildung absolvieren und ihre Kenntnisse in der Aktivierung und Beschäftigung vertiefen möchten. Sie eignet sich insbesondere für Mitarbeitende in der Seniorenbetreuung und Alltagsbegleitung, die neue Impulse für ihren beruflichen Alltag suchen.

Ja. Die zweitägige Fortbildung ist als jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI konzipiert. Die geltenden Betreuungskräfte-Richtlinien sehen jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden vor, in denen vorhandenes Wissen aktualisiert und die berufliche Praxis reflektiert wird. Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst du eine entsprechende Teilnahmebescheinigung.

Die Fortbildung dauert zwei Tage in Vollzeit. Während dieser Zeit vertiefst du deine Kenntnisse in der Aktivierung und Beschäftigung betreuungsbedürftiger Menschen. Praxisorientierte Übungen und der gemeinsame Erfahrungsaustausch unterstützen dich dabei, neue Anregungen für deinen Betreuungsalltag zu entwickeln.

Ja. Die Fortbildung findet vollständig im virtuellen Präsenzunterricht statt. Du lernst live gemeinsam mit anderen Teilnehmenden und wirst von erfahrenen Dozierenden begleitet. Dabei kannst du Fragen stellen, dich über berufliche Erfahrungen austauschen und das Gelernte anhand praxisnaher Übungen vertiefen.

Du beschäftigst dich damit, wie du Bedürfnisse und vorhandene Fähigkeiten betreuungsbedürftiger Menschen erkennst und geeignete Beschäftigungsangebote entwickelst. Weitere Schwerpunkte sind die Planung und Durchführung von Aktivierungsangeboten, der gezielte Einsatz von Kommunikation sowie der flexible Umgang mit unterschiedlichen Betreuungssituationen.

In der Fortbildung lernst du, individuelle Interessen, Fähigkeiten und Einschränkungen bei der Gestaltung von Beschäftigungsangeboten zu berücksichtigen. So kannst du Aktivitäten gezielt auswählen und anpassen, damit möglichst viele betreute Menschen entsprechend ihren Möglichkeiten teilnehmen können. Im Mittelpunkt stehen dabei Lebensqualität, Selbstbestimmung und soziale Teilhabe.

Die Fortbildung richtet sich an bereits qualifizierte Betreuungskräfte, die ihre Kenntnisse auffrischen und ihre jährliche Fortbildungspflicht erfüllen möchten. Sie baut auf vorhandenen Kenntnissen und beruflichen Erfahrungen auf und ersetzt daher nicht die grundlegende Qualifizierung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI.

Ja. Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst du eine Teilnahmebescheinigung, mit der du deine absolvierte Pflichtfortbildung nachweisen kannst. Diese kannst du beispielsweise bei deinem Arbeitgeber oder deiner Einrichtung einreichen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 149,00 Euro. Du kannst die Fortbildung als Selbstzahler*in buchen. Alternativ ist eine Kostenübernahme durch deinen Arbeitgeber beziehungsweise eine Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung möglich. Kläre am besten vor der Anmeldung, ob deine Einrichtung die jährliche Pflichtfortbildung finanziert.